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Witwen- und Witwerrente

Um die Zeit bis die Witwen- oder Witwer-Rentenzahlung beginnt finanziell zu überbrücken, beantragen wir im Vorfeld die Vorschusszahlung an die Witwe oder den Witwer (die sogenannte „ 3 Monats Rente“) . Diese einmalige Zahlung ist dreimal so hoch wie eine Monatsrente Ihres verstorbenen Ehepartners (also 300 %) und wird ca. 3 – 5 Wochen nach Beantragung von der zuständigen Rentenstelle direkt an Sie überwiesen.

Anschließend stellen wir einen Kontakt zu dem ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Herrn Helmut Kurz her.
Herr Kurz hilft Ihnen bei der Beantragung der Witwen-/Witwerrente, füllt mit Ihnen die nötigen Formulare aus und schickt diese an den Renten Service.