Sie bestimmen den Umfang des Leistungspaketes. Ihre individuellen Wünsche werden vertraglich berücksichtigt und weisen jeweils einen entsprechenden Geldbetrag aus. Fragen Sie Ihren Vorsorgeberater – in jeder Preiskategorie ist eine Bestattung auszurichten. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten sowie anfallende Kosten auf.
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städtische Gebühren (sind regional unterschiedlich und machen oft ca. 50 % der Bestattungskosten aus)
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Eigenleistungen des Bestatters
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Fremdleistungen wie zum Beispiel Grabmal, Blumenschmuck, etc.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Übernahme der Bestattungskosten haben sich geändert:
Die Krankenkassen sind nicht mehr zuständig. Jetzt haften die Erben für Ihre standesgemäße Bestattung – wenn Sie selbst nicht vorgesorgt haben. Ein Vorsorgevertrag kann die zu erwartenden Bestattungskosten absichern.
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durch eine verzinsliche Treuhand – Einlage mit Ausfallbürgschaft
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durch eine Bestattungskosten-Versicherung (Eintritt bis zum 80. Lebensjahr)
Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Erben sogar von den Kosten für die Grabstelle und Grabpflege befreien.