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Das Testament

Ein korrektes Testament, Kontovollmachten, Vermögensaufstellungen und andere Ermächtigungen können denen, die Ihnen nahe stehen, nervenraubende Gerichtsformalitäten und unnötige Laufereien ersparen!

Ihr Testament muss auf jeden Fall selbst mit der Hand geschrieben sein. Es muss durch die Überschrift »Mein Testament« oder »Mein letzter Wille« klar als solches zu erkennen sein. Sie können Ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Lassen Sie sich bei einem Anwalt oder Notar beraten.

Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung regeln Sie, wen das Amtsgericht zu Ihrem gesetzlichen Vertreter einsetzen soll. Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • Sorge für Ihre Gesundheit
  • Zustimmung zu ärztlichen Heilbehandlungen
  • Vermögensvorsorge
  • Aufenthaltsbestimmung