Bei Eintritt eines Trauerfalles in der Wohnung verständigen Sie bitte zuerst einen Arzt, der den benötigten Totenschein ausstellt. Erst danach darf der Verstorbene von einem Bestattungsinstitut überführt werden.
Sie erreichen uns zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie natürlich auch an Sonn- und Feiertagen unter unserer Telefonnummer:
0 21 03 / 20 19 0
0 21 03 / 24 67 76
Bei Eintritt des Todes in einem Heim oder Krankenhaus verständigen Sie bitte zuerst das Bestattungsinstitut. Alle weiteren nötigen Verwaltungsangelegenheiten werden dann von uns erledigt.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens auszuwählen. Hierbei sind Sie nicht an den Sterbe-, Beisetzungs- oder Wohnort gebunden, auch wenn von Dritten bereits ein Bestattungsinstitut mit der Überführung des Verstorbenen beauftragt wurde.