Skip to main content

Die drei Friedhöfe der Stadt Hilden bieten eine Vielzahl von klassischen und modernen Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten.

Die aktuellen Friedhofsgebühren für die einzelnen Grabstätten erfragen Sie bitte bei uns oder der Friedhofsverwaltung, da diese jährlich neu berechnet werden.

Der in der Innenstadt gelegene Hauptfriedhof ist der älteste Friedhof Hildens. Auf dem Nordfriedhof (Nähe Elbsee) befindet sich das Begräbniswäldchen. Der Südfriedhof (Richtung Ohligser Heide) beheimatet die Baumbestattungen, Urnenerdkammern und das Kolumbarium. Die Stadt Hilden hat sich bewusst dazu entschieden diese Beisetzungsmöglichkeiten auf dem Südfriedhof anzulegen, da er mehr Platz als der Hauptfriedhof bietet und sich die modernen Grabarten perfekt in den parkähnlichen Charakter eingliedern.

Erdbestattung

Sargbestattung im Wahlgrab

Sargbesstattung im Wahlgrab

In bestimmten Bereichen aller drei Friedhöfe ist der Erwerb eines Tiefenwahlgrabes möglich. Dabei werden zwei Särge übereinander beigesetzt. Auch hier besteht die zusätzliche Möglichkeit 8 Urnen beizusetzen. Der Ersterwerb dieser Grabstelle liegt bei 30 Jahren. Die Ruhefrist von Särgen und Urnen beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann dieses wiederworben bzw. verlängert werden.

  • Nutzungsrecht bei Ersterwerb: 30 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
  • kann zu Lebzeiten erworben werben
  • Belegungsmöglichkeit: 2 Särge und 8 Urnen

Sargbestattung im Wahlgrab

Sargbesstattung im Wahlgrab

In bestimmten Bereichen aller drei Friedhöfe ist der Erwerb eines Tiefenwahlgrabes möglich. Dabei werden zwei Särge übereinander beigesetzt. Auch hier besteht die zusätzliche Möglichkeit 8 Urnen beizusetzen. Der Ersterwerb dieser Grabstelle liegt bei 30 Jahren. Die Ruhefrist von Särgen und Urnen beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann dieses wiederworben bzw. verlängert werden.

  • Nutzungsrecht bei Ersterwerb: 30 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
  • kann zu Lebzeiten erworben werben
  • Belegungsmöglichkeit: 2 Särge und 8 Urnen

Feuerbestattung

Sargbestattung im Wahlgrab

Sargbesstattung im Wahlgrab

In bestimmten Bereichen aller drei Friedhöfe ist der Erwerb eines Tiefenwahlgrabes möglich. Dabei werden zwei Särge übereinander beigesetzt. Auch hier besteht die zusätzliche Möglichkeit 8 Urnen beizusetzen. Der Ersterwerb dieser Grabstelle liegt bei 30 Jahren. Die Ruhefrist von Särgen und Urnen beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann dieses wiederworben bzw. verlängert werden.

  • Nutzungsrecht bei Ersterwerb: 30 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
  • kann zu Lebzeiten erworben werben
  • Belegungsmöglichkeit: 2 Särge und 8 Urnen

Sargbestattung im Wahlgrab

Sargbesstattung im Wahlgrab

In bestimmten Bereichen aller drei Friedhöfe ist der Erwerb eines Tiefenwahlgrabes möglich. Dabei werden zwei Särge übereinander beigesetzt. Auch hier besteht die zusätzliche Möglichkeit 8 Urnen beizusetzen. Der Ersterwerb dieser Grabstelle liegt bei 30 Jahren. Die Ruhefrist von Särgen und Urnen beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann dieses wiederworben bzw. verlängert werden.

  • Nutzungsrecht bei Ersterwerb: 30 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
  • kann zu Lebzeiten erworben werben
  • Belegungsmöglichkeit: 2 Särge und 8 Urnen