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Wahlgrab

  • Hauptfriedhof

  • Südfriedhof

  • Nordfriedhof

Die Lage der Grabstelle kann von den Angehörigen ausgesucht werden.

In einem Wahlgrab dürfen neben einem Sarg noch bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Ein zweistelliges Wahlgrab wird gerne als Familiengrab ausgewählt, um eine weitere Beisetzungen zu ermöglichen.

Eine weitere Möglichkeit eines Familiengrabs ist ein Tiefenwahlgrab. Dieses ermöglicht die Beistetzung von zwei Särgen.

Ein Wahlgrab wird erstmalig für 30 Jahre erworben und kann nach Ablauf immer wieder neu erworben werden.

Für weitere Informationen und die aktuellen Gebühren der Stadt Hilden können Sie uns gerne kontaktieren.

Reihengrab

In einem Reihengrab darf nur EIN Sarg beigesetzt werden. Die Stadt Hilden vergibt die Grabstelle „der Reihe nach“  –  somit ist keine Auswahl möglich. Ein Reihengrab wird für 20 Jahre erworben und kann nach Ablauf nicht neu erworben werden.

Für weitere Informationen und die aktuellen Gebühren der Stadt Hilden, können Sie uns gerne kontaktieren.

Pflegefreies Rasengrab

Auf allen drei Hildener Friedhöfen wurden Felder für pflegefreie Gräber hergerichtet, auf denen Sargbeisetzungen möglich sind.

An der Kopfseite der Gräber verlaufen Steinplattenbänder, die so gestaltet sind, dass jeweils in der Mitte eines Grabes der Vor- und Nachname des Verstorbenen eingraviert ist. Auf der übrigen Fläche des Feldes befindet sich ausschließlich Rasen.

Die Pflege der Gräber wird ausschließlich durch die Stadt Hilden übernommen. Kränze, Grabschmuck und Blumenschalen dürfen auf dem gesamten Feld nicht abgelegt werden.

Ein pflegefreies Rasengrab wird für 20 Jahre erworben und kann nach Ablauf nicht neu erworben werden.

Für weitere Informationen und die aktuellen Gebühren der Stadt Hilden können Sie uns gerne kontaktieren.

Anonyme Erdbestattung

Die anonyme Erdbestattung ist auf dem Hildener Haupt- oder Südfriedhof auf einer angelegten Rasenfläche möglich. Um die Anonymität zu wahren, dürfen die Angehörigen während der Bestattung NICHT anwesend sein, da die genaue Lage des Grabes von der Stadt Hilden nicht bekanntgegeben wird. Jedoch bleibt es den Angehörigen überlassen, ob vorher eine Trauerfeier mit dem Sarg gehalten werden soll.

Auf allen Hildener Friedhöfen befindet sich ein Gedenkplatz, der für Trauerfloristik, Schnittblumen und Grabkerzen genutzt werden darf. Diese werden nach einiger Zeit durch Mitarbeiter des Friedhofes entsorgt.